Montag | 8-12 und 15-18 Uhr |
Termine für Berufstätige täglich von 7.00 bis 8.00 Uhr | |
Referent: Prof. Dr. med. H. Derouet
Schulungsräume
GP Dres. Denger/Sammler
Zum Grühlingsstollen 3
66299 Friedrichsthal
Schulungsräume
GP Dres. Denger-Sammler
Zum Grühlingsstollen 3
66299 Friedrichsthal
Weiterbildungspunkte bei der Ärztekammer beantragt (frühere Veranstaltungen wurden jeweils mit 10 Punkten bewertet)
Die Zertifizierung findet statt bei mindestens 8 Teilnehmern. Maximal 15 Teilnehmer sind vorgesehen. Kosten pro Veranstaltung für Ärzte 150 €, für medizinisch-technische Angestellte 100 € pro Veranstaltung (Getränke und kleiner Imbiss sind eingeschlossen). Die Curricula für die Durchführung der Schulungen sind zu den obigen Veranstaltungen verpflichtend. Sie können von den Teilnehmern über die Atemwegsliga bezogen werden oder auf Wunsch vor der Veranstaltung bei uns zum Selbstkostenpreis erworben werden.
Anmeldung bis zum 19.10.2010 möglich. Ansprechpartner Frau Bost: 06897/981919.
(hier können Sie sich das Anmelde-Formular downloaden)
Schulungsinhalte "Ambulantes Schulungsprogramm für COPD-Patienten" (COBRA):
COPD: Was ist das?
Schädigende Einflüsse verringern
Selbstkontrolle der Erkrankung
Richtig inhalieren
Therapie der COPD
Der Aktionsplan
Körperliche Aktivität
Exazerbation und Bronchialinfekt
Der Notfall
Schulungsinhalte "Nationales Ambulantes Schulungsprogramm für erwachsene Asthmatiker" (NASA):
Was ist Asthma?
Allergien
Selbstkontrolle
Richtig inhalieren
Der medikamentöse Stundenplan
Dosisanpassung
Körperliche Aktivität
Der Bronchialinfekt
Der Asthma-Anfall
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Seit Juli 2010 ist die Gemeinschaftspraxis Dres. Ralf Denger und Armin Sammler in Friedrichsthal durch die Kassenärztliche Vereinigung QEP-zertifiziert (QEP = Qualität und Entwicklung in Praxen®) Professionelles...[mehr]
Diabetes mellitus (griech. = "honigsüßer Durchfluss") ist eine chronische Stoffwechselkrankheit, die zu anhaltenden abnorm hohen Blutzuckerwerten führt. Ursache dafür ist der Mangel des Hormons Insulin, dass in der Bauchspeicheldrüse gebildet wird und dafür sorgt, dass der aus der Nahrung (über die Darmwand) ins Blut übernommene Zucker in die Zellen des Körpers gelangt und dort verarbeitet wird. Produziert die Bauchspeicheldrüse nicht genügend oder gar kein Insulin bzw. sinkt die Empfindlichkeit der Körperzellen für Insulin (Insulinresistenz), steigt der Blutzuckerspiegel an, es kommt zu einer sogenannten Hyperglykämie.
Zwei grundsätzliche Formen des Diabetes werden unterschieden. Der Typ-1-Diabetes zeichnet sich durch eine zu niedrige Insulin-Produktion aus. Dies resultiert in der Regel daraus, dass körpereigene Abwehrzellen die Insulin-produzierenden Zellen der Bauchspeicheldrüse angreifen und zerstören. Typ-1-Diabetes tritt meist bereits im Kinder- oder Jugendalter ein und begleitet den Patienten während seines gesamten Lebens.
Der Typ-2-Diabetes wird fälschlicherweise häufig auch als "Altersdiabetes" bezeichnet, da er zumeist erst im Erwachsenenalter eintritt. Er entsteht durch vermindertes Ansprechen der Körperzellen auf Insulin. Ausgelöst wird er in der Regel durch fettreiche Kost, Übergewicht und Bewegungsmangel. Da diese Faktoren zunehmend auch bei Kindern und Jugendlichen eine große Rolle spielen, sinkt das durchschnittliche Eintrittsalter für Typ-2-Diabetes fortwährend.
Eine besondere Form der Zuckerkrankheit ist der Schwangerschafts- oder Gestationsdiabetes. Dabei handelt es sich um einen auf die Dauer der Schwangerschaft begrenzten Diabetes, der nach der Geburt des Kindes (normalerweise) wieder verschwindet. Der Gestationsdiabetes ist keine chronische Krankheit, erhöht aber das Risiko der Patientin für einen späteren Typ-1- oder Typ-2-Diabetes deutlich.
Experten schätzen, dass sieben bis acht Millionen Deutsche an Typ2-Diabetes leiden. Tendenz steigend. Die Anpassung des Lebensstils an die Erfordernisse der Krankheit ist für die Betroffenen von elementarer Bedeutung. Die Blutzucker-Selbstmessung hilft, diese oft beschwerliche Aufgabe zu meistern, indem sie den Patienten die Schwächen und Stärken der eigenen Lebensführung verdeutlicht (Analyse positiver wie negativer Lebensstilfaktoren).
Experten schätzen, dass bis zu 75% aller Typ2-Diabetiker im Frühstadium mit einer Änderung ihrer Gewohnheiten eine deutlich verbesserte Stoffwechsellage erreichen können. Diese Patienten sind häufig erstaunt, welche Höhe ihr Blutzucker im Tagesprofil erreicht. So kann der Typ2-Diabetiker im Selbstversuch die Auswirkungen verschiedener Nahrungsmittel auf den Blutzucker ausprobieren, anstatt sich ausschließlich auf die Erfahrungswerte seines Arztes zu verlassen.
Die in Deutschland gängigen Blutzucker-Messgeräte sind zwar - selbst für ältere Patienten - leicht zu bedienen, werden aber noch immer oft falsch genutzt. So wissen viele Patienten nicht, wo man sich in den Finger stechen sollte oder wie man die Blutzucker-Teststreifen richtig lagert bzw. anwendet. Die Folge sind unnötig schmerzhafte Stiche in die Fingerspitze, unbrauchbare weil offen gelagerte Messstreifen und - im negativen Endeffekt - unzuverlässige Messergebnisse.
Hauptgrund dafür ist, dass nach wie vor viele Typ2-Diabetiker an keiner Schulung teilgenommen haben. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf, schließlich spricht kaum eine andere Erkrankung so gut auf Änderungen des Lebensstils an, wie der Typ2-Diabetes.
Wie wichtig die Blutzucker-Selbstkontrolle ist belegt auch die deutsche ROSSO-Studie, an der über 3200 Typ2-Diabetiker teilgenommen haben. Bei der Gruppe ohne Selbstmessung kam es im Untersuchungszeitraum zu 10,4 Prozent nicht-tödlicher Ereignisse, wie Myokardinfarkt, Schlaganfall, Erblindung , Amputation u.a.). Tödliche Ereignisse
Der in der Regel zu hohe Blutzuckerspiegel bei Diabetes mellitus schädigt mittel- und langfristig die Blutgefäße des Körpers, so dass nach einem Zeitraum von ungefähr zehn Jahren nach Ausbruch der Krankheit häufig mit Folgeschäden zu rechnen ist.
Die am häufigsten zu beobachtenden Begleiterscheinungen des Diabetes sind die Neuropathie, bei der die Nerven der Körperextremitäten geschädigt werden. In diese Kategorie fällt insbesondere der diabetische Fuß. Dabei bilden sich am Fuß Geschwüre (ulcera). Wunden heilen nur sehr schlecht. Wird der diabetische Fuß nicht adäquat von einem Experten behandelt, kommt es nicht selten zur Amputation. So muss jährlich bei rund 28000 Diabetikern eine Fußamputation durchgeführt werden.
Eine andere Folgeerkrankung des Diabetes ist die Retinopathie, bei der die Blutgefäße der Augennetzhaut angegriffen werden. Dadurch verändert sich die Netzhaut. Gut behandelt zeigen sich bei der Retinopathie oft nur leichte oder gar keine Sehstörungen. Bleibt der Effekt unbehandelt, kann die Netzhaut so weit geschädigt werden, dass der Patient schließlich erblindet.
Bei 30-40 Prozent aller Zuckerkranken entwickelt sich eine sogenannte Nephropathie, die die Blutgefäße der Nieren schädigt und im Extremfall bis zum Nierenversagen führen kann.
Ob Diabetiker oder "Gesunder" - die Rechtsvorschriften, die den Straßenverkehr regeln, gelten für alle Verkehrsteilnehmer gleich. Zentrale Grundlage des Straßenverkehrsrecht sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Zunächst einmal spricht nichts dagegen, dass ein Diabetiker ohne deutliche Symptomatik der Erkrankung ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt. Erst wenn eine fehlende oder unzureichende Behandlung, Nebenwirkungen oder Komplikationen zu verkehrsgefährdenden Gesundheitsstörungen führen (können), muss die Verkehrstüchtigkeit des Patienten individuell geklärt werden.
Die Risikofaktoren bei Diabetes mellitus sind:
- Schwere, akute Stoffwechselentgleisungen
- labile Stoffwechsellage
- Hypoglykämien (insbesondere mit einhergehenden Wahrnehmungsstörungen)
- diabetische Neuropathie
- diabetische Nephropathie
- diabetische Retinopathie
Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung regelt den Umgang mit Krankheiten im Straßenverkehr. Diabetiker mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen mit Hyper- und Hypoglykämien mit einhergehendem Kontrollverlust und Wahrnehmungsstörungen sind demgemäß nicht zum Führen eines KFZ geeignet.
Jedoch kann durch bestimmte Maßnahmen wie Therapieänderung und verstärkte Blutzucker-Selbstkontrolle auch bei diesen Patienten eine bedingte Eignung wiederhergestellt werden.
Bei erstmaliger Stoffwechseleinstellung oder -Neueinstellung kann die Eignung nach Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage wieder gegeben sein.
Bei ausgeglichener Stoffwechsellage sind geschulte Diabetiker in der Lage Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 (PKW, Motorrad etc.) zu führen.
Damit diese Patienten Fahrzeuge der Gruppe 2 (LKW, Busse etc.) ausnahmsweise führen dürfen, muss eine gute Stoffwechsellage ohne Entgleisung über drei Monate dokumentiert sein. Die Ausnahmen sind in einem ausführlichen ärztlichen Gutachten zu beschreiben. Nachbegutachtungen sind jeweils im Abstand von zwei Jahren erforderlich. Dabei hat der Gutachter unter Berücksichtigung der individuellen Befundlage auch die Möglichkeiten der Kompensation von Mängeln zu prüfen.
KOMPENSATION
Unter Kompensation wird die Behebung von Leistungsmängeln oder Funktionsausfällen verstanden. Bei Insulin spritzenden Diabetikern besteht immer die Möglichkeit, dass eine Hypoglykämie auftritt, die es zu kompensieren gilt.
Verschiedene Kompensationsmöglichkeiten:
- eingehende Schulung des Patienten, bei der er die eigenen individuellen Hypoglykämiesymptome kennenlernt
- verstärkte Blutzuckerselbstkontrolle
- Therapieänderung
Wenn chronische Gesundheitsbeeinträchtigungen einer ständigen Kompensation bedürfen, kann die Fahrtauglichkeit nur noch bedingt gegeben sein. Basierend auf dem ärztlichen Gutachten darf der entsprechende Patient nur unter festgelegten Beschränkungen und Auflagen am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen. Für Berufskraftfahrer, insbesondere im Personentransport, sind zusätzliche arbeitsmedizinische Anforderungen zu beachten.
Für die behandelnden Ärzte ist es zum Schutz vor juristischen Konsequenzen bedeutsam, diese Patienten in der Schulung über mögliche Beeinträchtigungen nachweislich aufzuklären. Dies kann durch die Übergabe schriftlicher Unterlagen ("Ratschläge für insulinbehandelte Kraftfahrer") geschehen, die sich der schriftlich bestätigen lässt.
Aber auch für den Patienten selbst ist es wichtig, diese Leitlinien zu kennen (und vor allem zu beachten). Ansonsten besteht die Gefahr, bei einem verschuldeten Verkehrsunfall strafrechtlich belangt zu werden.